Erste Schritte
Bevor Sie Ihr Studium aufnehmen können, müssen Sie einige Formalitäten erledigen. Um sich unnötige Wege zu ersparen, ist es empfehlenswert, sich möglichst an die dargestellte Reihenfolge zu halten.Bei Fragen zu den Formalitäten und zum Studienbeginn stehen Ihnen auch die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen gerne zur Verfügung:
Universität Osnabrück
Hochschule Osnabrück
Universität Vechta
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten »Ersten Schritte«, die Sie nach Ihrer Ankunft möglichst schnell erledigen sollten.
1. Anmeldung (Ausländerbehörde bzw. Einwohnermeldeamt)
Sie müssen sich innerhalb von sieben Tagen bei der Ausländerbehörde bzw. beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dabei müssen Sie einen Wohnsitz angeben. Sie haben in dieser Frist noch keine feste Unterkunft gefunden? Dann geben Sie Ihre Übergangsadresse an. Beim Umzug müssen sie sich dann entsprechend ummelden.
Wenn Sie direkt in der Stadt Osnabrück wohnen, wenden Sie sich bitte an die
Ausländerbehörde Osnabrück
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück
Öffnungszeiten finden Sie auf der Webseite der Ausländerbehörde.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie hier auch gleich die Formalitäten zur Erlangung der Aufenthaltserlaubnis erledigen (normalerweise Schritt 6).
Wenn Sie in einem Ort in der Region Osnabrück außerhalb der Stadt Osnabrück wohnen, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Die Orte der Region Osnabrück und Links zu den jeweiligen Behörden finden Sie unter Kommunen in der Region.
2. Eröffnung eines Girokontos
In Deutschland werden (regelmäßige) Zahlungen in der Regel per Überweisung getätigt. Nicht nur Ihren Semesterbeitrag, auch Miete, Telefon etc. können Sie bequem auf dem Bankweg überweisen. Da auch in Deutschland zunehmend ohne Bargeld bezahlt wird, ist die mit dem Konto verbundene EC-Karte ohnehin von Vorteil.
Viele Banken und Sparkassen bieten Studierenden (oder allgemein Kundinnen und Kunden bis zu einem bestimmten Alter) ein kostenloses Girokonto an. Banken, Sparkassen und entsprechende EC-Geldautomaten gibt es in ganz Osnabrück und überall in Deutschland. Suchen Sie sich eine für Sie günstig gelegene Bankfiliale aus und eröffnen Sie dort ein Konto. Falls das Konto lediglich für Studierende kostenlos ist, teilen Sie der Bank mit, dass Sie studieren und reichen Sie eine Immatrikulationsbescheinigung so bald wie möglich ein. Um das kostenlose Konto zu behalten, müssen Sie dann zu Beginn des Semesters immer eine aktuelle Bescheinigung vorlegen.
Um ein Konto zu eröffnen, brauchen Sie
- Ihren Pass,
- Ihren Zulassungsbescheid und
- eine Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes bzw. der Ausländerbehörde.
Weitere Hinweise zum Zahlungsverkehr in Deutschland finden Sie beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) unter dem Punkt Geldverkehr.
3. Semesterbeitrag überweisen
Vor der Einschreibung an der Hochschule müssen Sie den Semesterbeitrag einzahlen.
Bitte erledigen Sie das nicht von Ihrem Heimatland aus! Auslandsüberweisungen sind oft gebührenpflichtig und aufwändig.
Sie können den Betrag gegen eine Gebühr bar bei einer Bank einzahlen. Ratsam ist es jedoch, das Geld von Ihrem Girokonto zu überweisen. Den dazu nötigen Überweisungsträger, auf dem bereits alle Empfängerdaten vermerkt sind, erhalten Sie zusammen mit Ihrer Zulassung zugeschickt oder im Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule.
4. Krankenversicherung abschließen
Beachten Sie, dass Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland eine gültige Krankenversicherung nachweisen müssen. Mit einigen Ländern, darunter die meisten Mitgliedsländer der Europäischen Union, hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen getroffen. Das heißt, Sie können im Heimatland versichert bleiben und brauchen in Deutschland keine weitere Krankenversicherung. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise bei Ihrer heimischen Versicherung, ob ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht, welche Kosten dadurch abgedeckt sind und welche Unterlagen Sie mit nach Deutschland nehmen müssen.
Die Krankenversicherung muss eine unbegrenzte Deckung für Krankheitskosten und die Kostenübernahme für eine Zahnbehandlung leisten. Wichtig: Der Nachweis einer solchen Krankenversicherung ist auch Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.
Sofern Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes in Deutschland eine Krankenversicherung abschließen müssen, können Sie sich zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung entscheiden.
Außerdem empfehlen wir Ihnen dringend, eine Privathaftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen. Das International Welcome Center berät Sie gerne.
Im Folgenden finden Sie Links zu einigen Krankenkassen. Falls die Krankenkassen spezielle Informationsportale für Studierende zur Verfügung stellen, haben wir darauf gelinkt.
Auf den Internetseiten können Sie herausfinden, wo sich in Osnabrück Geschäftsstellen und/oder spezielle Service-Einrichtungen für Studierende der jeweiligen Krankenkasse befinden.
AOK
Barmer
DAK
Kaufmännische Krankenkasse KKH
Techniker Krankenkasse TK
5. Einschreibung an der Hochschule
Die Fristen und den Ort für die Einschreibung (Immatrikulation) können Sie dem Zulassungsbescheid entnehmen oder beim Akademischen Auslandsamt Ihrer Hochschule erfragen.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Pass
- Zeugnisse im Original (ggf. mit Übersetzung)
- Zulassungsbescheid
- Zahlungsbeleg über den Semesterbeitrag
- Krankenversicherungsnachweis
6. Aufenthaltserlaubnis beantragen
Ob Sie für Ihren Aufenthalt in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedsländern brauchen keine Aufenthaltserlaubnis. Bei anderen Ausländerinnen und Ausländern ist es von der Aufenthaltsdauer abhängig, ob eine Aufenthaltserlaubnis nötig ist. Bei Aufenthalten von weniger als drei Monaten gilt das Visum als Aufenthaltstitel. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Das gilt auch für Länder, für die keine Visumspflicht besteht.
Zuständig für Aufenthaltsfragen ist die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes.
Wenn Sie in Osnabrück wohnen, wenden Sie sich an die
Ausländerbehörde Osnabrück
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück
Öffnungszeiten finden Sie auf der Webseite der Ausländerbehörde.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen Sie benötigen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, kann variieren. Sie werden aber in jedem Fall folgende Unterlagen brauchen:
- Antragsformular
- Reisepass
- aktuelles Passfoto
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Verdienstbescheinigung)
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Meldebescheinigung (Anmeldung am Wohnsitz)
Erkundigen Sie sich im Einzelfall bitte bei Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Ausländerbehörde, welche konkreten Unterlagen Sie benötigen.
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