Rückkehr

Hier erfahren Sie, wo Sie Informationen über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten bei der Rückkehr erhalten oder Beratung finden, wenn Sie ohne Studienabschluss in Ihr Herkunftsland zurückkehren.

Abmeldung

Bevor Sie in Ihr Heimatland zurückkehren, ist die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt erforderlich. Wenn Sie in Osnabrück wohnen, ist das städtische Bürgeramt zuständig. Wohnen Sie in der Region Osnabrück, wenden sich an das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes.

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Exmatrikulation

Vor der Abreise müssen Sie sich natürlich auch bei Ihrer Hochschule abmelden, d. h. exmatrikulieren. Achtung! Mit der Exmatrikulation endet auch Ihre Aufenthaltserlaubnis. Informieren Sie sich in dieser Frage, je nachdem, wo Sie wohnen, rechtzeitig bei der zuständigen Behörde, z. B. der Ausländerbehörde der Stadt Osnabrück.

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Kündigungen, die Sie fristgerecht einreichen müssen, um sich Ärger und finanzielle Nachteile zu ersparen:

  • Sie müssen Ihre Wohnung in der Regel drei Monate vor Auszug kündigen. Schauen Sie in Ihren Mietvertrag: Müssen Sie vor dem Auszug renovieren? Planen Sie dafür Zeit und Materialkosten ein!
  • Zum Auszugstermin müssen Sie dem Energieversorger den aktuellen Stand Ihres Strom- und/oder Gaszählers übermitteln. Vergessen Sie nicht, für die Endabrechnung Ihre neue Adresse zu hinterlassen! Bei Unklarheiten wenden Sie sich an den zuständigen Kundendienst. Man ist dort gerne behilflich.
  • Kündigen Sie Ihr Telefon rechtzeitig, d. h. unter Einhaltung der vertraglichen Fristen. Und auch hier gilt: Hinterlassen Sie Ihre neue Adresse wegen der Endabrechnung.
  • Handyverträge müssen in der Regel sechs Monate vor Auslaufen gekündigt werden. Vorsicht: Werden die im Vertrag genannten Fristen nicht eingehalten, verlängern sich derartige Laufzeiten automatisch!
  • Kündigen Sie Ihre Versicherungen. Auch hier gilt: Fristen beachten!
  • Melden Sie sich bei der Krankenkasse ab.
  • Ihr Konto bei der Bank sollte zeitnah zur Abreise aufgelöst werden. Falls Sie noch Überweisungen erwarten, müssen Sie im Zweifelsfall ein alternatives Konto angeben, z. B. das einer Vertrauensperson. Diese kann Ihnen das Geld anschließend zukommen lassen.
  • Haben Sie Zeitungen oder Zeitschriften abonniert? Dann kündigen Sie diese rechtzeitig! Beachten Sie die Fristen - oftmals verlängern sich Abonnements automatisch.
  • Falls Sie eine BahnCard haben: Auch diese gibt es mittlerweile nur noch im Abonnement mit Selbstverlängerung. Also: fristgerecht kündigen

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Zeugnisse

Haben Sie sich alle in Deutschland erworbenen Kenntnisse bescheinigen lassen? Wenn nicht, dann holen Sie vor der Abreise alle entsprechenden Zeugnisse und Bescheinigungen ein! Es ist vom Ausland aus wesentlich mühsamer, fehlende Unterlagen im Nachhinein zu beschaffen. Vergessen Sie nicht, sich auch Leistungen wie Praktika bescheinigen zu lassen.

Und denken Sie daran: Zeugnisse machen sich in der Landessprache immer besser. Darum sollten Sie sich beglaubigte Übersetzungen Ihrer Zertifikate anfertigen lassen, damit Sie auf jeden Fall anerkannt werden. Beglaubigte Übersetzungen erhalten Sie nur gegen Bezahlung bei vereidigten Übersetzerinnen oder Übersetzern. Solche finden Sie z. B. im Branchenbuch »Gelbe Seiten« unter »Übersetzungen«.

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Rentenversicherung

Wenn Sie während ihres Aufenthalts in Deutschland rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen den Arbeitnehmeranteil der entrichteten Beiträge zwei Jahre nach der Ausreise erstatten lassen. Dies setzt unter anderem voraus, dass Ihr Heimatland mit Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat und dass es nicht der EU angehört.

Es ist ratsam, sich bereits bei der Ausreise über diese Möglichkeit zu informieren und die entsprechenden Formulare zu besorgen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

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Finanzielle Unterstützung bei der Rückkehr

Falls Ihre Rückkehr mit großen materiellen Belastungen verbunden ist, können Sie versuchen, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Ausschlaggebend ist dabei unter anderem Ihr Herkunftsland bzw. Ihr Arbeitsvorhaben nach der Heimreise.

Informationen über Reintegrationsprogramme und eine mögliche Rückkehrförderung erhalten Sie bei der Evangelischen Studierendengemeinde, dem World University Service und der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung.

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Rückkehr ohne Studienabschluss

Vielleicht fällt es Ihnen schwer, Ihr Gastland nach mehreren Jahren Aufenthalt zu verlassen. Aber berufliche und private Perspektiven im Heimatland erleichtern den Abschied und versprechen frische Erfahrungen - ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Allerdings fallen die Empfindungen möglicherweise anders aus, wenn man ohne den angestrebten Studienabschluss nach Hause zurückkehrt. In vielen Ländern kommt ein Studienabbruch einem Gesichtsverlust gleich. Dabei kann es viele Ursachen haben, dass ein Studium nicht zu Ende geführt wird. Mit Begriffen wie Schuld oder Versagen sollte man vorsichtig sein. Denn gerade ausländische Studierende sind auf Grund finanzieller und sprachlicher Barrieren nach wie vor besonders großen Belastungen im Studium ausgesetzt.

Wenn Sie Angst vor der Heimreise haben, weil Sie beispielsweise fürchten, die Erwartungen Ihrer Familie nicht erfüllt zu haben, sollten Sie sich noch in Deutschland in dieser Frage beraten lassen. Hilfe finden Sie unter anderem bei der Psychosozialen Beratungsstelle und bei der Evangelischen Studierendengemeinde.

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