FAQ - häufig gestellte Fragen zum Thema Wohnen

I. Fragen zu den einzelnen Studentenwohnanlagen

1. Wie viel kostet ein Zimmer?
2. Wo erfahre ich mehr über die einzelnen Studentenwohnanlagen?
3. Ist in meinem Wohnraum eine Internetverbindung vorhanden?

II. Bewerbung

1. Wo erhalte ich ein Bewerbungsformular?
2. Wie komme ich auf die Warteliste für eine Studentenwohnanlage?
3. Ab wann kann ich mich für eine Studentenwohnanlage bewerben?
4. Wie lange muss ich warten, bis ich ein Zimmer angeboten bekomme?
5. Kann ich meine Bewerbung nachträglich ändern oder ergänzen?
6. Wie lange bleibe ich auf der Warteliste?
7. Warum muss ich mich für drei Wohnanlagen entscheiden?
8. Ist es sinnvoll, sich zum Wintersemester schon für den 1. September zu bewerben?

III. Mietvertrag

1. Wann kann ich einziehen, woher bekomme ich die Schlüssel?
2. Ich gehe für ein Semester ins Ausland. Kann mein Zimmer für diesen Zeitraum anderweitig
    vermietet werden?

IV. Kündigung

1. Wie kündige ich meinen Mietvertrag?

V. Privatzimmer

1. Kennen Sie Adressen anderer Vermieter?

Antworten

Wie viel kostet ein Zimmer ?

Auf unserer Internetseite finden Sie eine aktuelle Preisübersicht.

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2. Wo erfahre ich mehr über die einzelnen Studentenwohnanlagen?

Auf unserer Internetseite oder telefonisch unter 0541/33107-30.

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3. Ist in meinem Wohnraum eine Internetverbindung vorhanden?

Ja, entweder steht ein Anschluss im Zimmer zur Nutzung bereit (die Kosten hierfür sind dann bereits in der Miete enthalten), oder Sie nutzen gemeinsam mit Ihren Mitbewohnern einen privaten Anschluss.

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II. Bewerbung

1. Wo erhalte ich ein Bewerbungsformular?

Sie können sich online bewerben.
Nach dem Ausfüllen der Onlinebewerbung erhalten Sie per Mail automatisch einen Bestätigungslink, den Sie unbedingt freischalten müssen. Erst danach wird Ihre Bewerbung an uns übermittelt.

Sie erhalten das Formular in der Abteilung Studentisches Wohnen, Ritterstraße 10, (Eingang vom Schlossgarten aus) 49074 Osnabrück.

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2. Wie komme ich auf die Warteliste für eine Studentenwohnanlage?

Nach Absenden der Online-Bewerbung (mit Passbild) und Eingang der Bewerbungsgebühr setzen wir Sie auf unsere Warteliste.

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3. Ab wann kann ich mich für eine Studentenwohnanlage bewerben?

Eine Bewerbung ist jederzeit möglich, sinnvoll allerdings erst, wenn Sie wissen, dass Sie in Osnabrück, Vechta oder Lingen studieren werden.

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4. Wie lange muss ich warten, bis ich ein Zimmer angeboten bekomme?

Es kommt darauf an, für welche Wohnanlage Sie sich beworben haben. Legen Sie sich möglichst nicht auf ein einziges Haus fest, sondern nennen Sie Alternativen. Wir bieten Ihnen einen Mietvertrag an, sobald ein Platz für Sie zum gewünschten Termin im gewünschten Haus frei wird. Bedenken Sie, dass wir jederzeit Kündigungen unserer Mieter erhalten, die Nachfrage zum Beginn des Wintersemesters aber besonders groß ist. Generell gilt: Je größer die Wohnanlage, umso größer ist die Chance.

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5. Kann ich meine Bewerbung nachträglich ändern oder ergänzen?

Ja, der gewünschte Bewerbungstermin kann z.B. vorgezogen oder zeitlich nach hinten verschoben, die Auswahl der Wohnanlagen geändert werden.

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6. Wie lange bleibe ich auf der Warteliste?

Sollte zum von Ihnen gewünschten Einzugstermin keine entsprechende Unterkunft zur Verfügung stehen, so bleiben Sie ab diesem Zeitpunkt für 2 Monate auf der Warteliste.
Wenn Sie danach noch immer an einem Wohnraumangebot interessiert sein sollten, setzen Sie uns bitte vor Ablauf der 2 Monate in Kenntnis. Ansonsten gehen wir davon aus, dass die Bewerbung hinfällig geworden ist.

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7. Warum muss ich mich für drei Wohnanlagen entscheiden?

Die Bewerbung gilt generell nur für die Wohnanlage Ihrer 1. Wahl. Da jedoch die Zahl der in den einzelnen Wohnanlagen freiwerdenden Wohnplätze schwankt und um Ihnen evtl. längere Wartezeiten zu ersparen, sollten Sie maximal drei Wohnwünsche in der Reihenfolge Ihrer Wahl beziffern. Generell gilt: Je größer die Wohnanlage, umso größer ist die Chance.

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8. Ich suche ein Zimmer zum Wintersemester. Zu welchem Termin sollte ich mich bewerben?

Die Anzahl der frei werdenden Zimmer zum 1. September ist wesentlich größer als zum
1. Oktober. Sollten Sie eine Studienplatzzusage haben, ist es deshalb sinnvoll, sich bereits zum 01.09. zu bewerben.

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III. Mietvertrag

1. Wann kann ich einziehen, woher bekomme ich die Schlüssel?

Sobald wir den von Ihnen unterschriebenen Mietvertrag erhalten haben, schicken wir Ihnen ein gegengezeichnetes Original mit allen wichtigen Informationen zum Einzug zu.

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2. Ich gehe für ein Semester ins Ausland. Kann mein Zimmer für diesen
    Zeitraum anderweitig vermietet werden?

Ja, Sie kündigen bitte Ihren Mietvertrag und nennen uns einen studentischen Zwischenmieter. Mit dieser Person schließen wir einen auf den Zeitraum Ihrer Abwesenheit befristeten Mietvertrag ab. Sie erhalten danach einen Anschlussmietvertrag für Ihr Zimmer.

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VI. Kündigung

1. Wie kündige ich meinen Mietvertrag

Die Kündigung muss schriftlich mit Ihrer original Unterschrift beim Studentenwerk eingehen. Wichtig ist die Nennung eines konkreten Kündigungsdatums. Unter unseren Downloads finden Sie u.a. ein Kündigungsformular sowie die Ihrem Mietvertrag zu Grunde liegenden Allgemeinen Mietbedingungen. Dort können Sie die Regelungen zur Kündigung nachlesen.

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V. Privatzimmer

1. Kennen Sie Adressen anderer Vermieter?

Auf unserer Internetseite finden Sie hilfreiche Tipps für die Zimmersuche. Haben uns private Vermieter Wohnraum angeboten, können Sie von uns telefonisch oder per Mail eine Liste der Angebote anfordern.

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