Studienfinanzierung: Studieren kostet - wir kümmern uns!
Wer zügig studieren möchte, muss den Kopf frei haben von finanziellen Sorgen. Hier finden Sie unterschiedliche Möglichkeiten der Studienfinanzierung. Sie erhalten von uns nützliche Tipps und persönliche Hilfe - kostenfrei und ohne Verpflichtungen. Informieren Sie sich bei uns - wir beraten Sie gern!
Aktuelles
Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig!
Erstanträge sollten gleich nach Zulassung gestellt werden (mit Kopie der Zulassung), da BAföG frühestens ab Antragsstellung und ab Studienbeginn gewährt wird.
Antragsformulare erhalten Sie in der Abteilung Studienfinanzierung. Die Antragsformulare können auch im Internet unter folgender Adresse heruntergeladen werden: http://www.bafoeg.bmbf.de.
Sie müssen grundsätzlich folgende Formblätter und Nachweise bei Erstanträgen einreichen:
- Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung)
- Anlage zu Formblatt 1 (Lebenslauf)
- Immatrikulationsbescheinigung gemäß § 9 BAföG
(vorab ein Kopie der Zulassung)
- Formblatt 3 (Einkommenserklärung) für das Jahr
2009 für jeden Elternteil (und ggf. für
Ihren Ehegatten bzw. Lebenspartner) mit
entsprechenden Einkommesnachweisen, z.B.
Steuerbescheid 2009 (alle Seiten)
Vermeiden Sie bitte unnötige Nachfragen und füllen Sie alle Zeilen de Formblätter vollständig aus. Angaben, die für Sie nicht zutreffen, sind Z.B. durch Eintrag "entfällt" oder "-" deutlich zu kennzeichnen. Bitte nicht vergessen, das Formblatt 1 und den Lebenslauf zu unterschreiben und Formblatt 3 unterschreiben zu lassen.
Unser Flyer "BAföG Eine kleine Anleitung zum Ausfüllen der Formulare" hilft beim Ausfüllen der Formulare und kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden: http://www.studentenwerk-osnabrueck.de/de/studienfinanzierung/bafoeg/vordrucke-und-infoblaetter.html. Er ist auch in der Abteilung Studienfinanzierung erhältlich.
Wiederholungsanträge sollten spätestens zwei bis drei Monate vor dem Auslaufen des Bewilligungszeitraumes eingereicht werden, um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden.
















