BAföG-Antrag
Ihre Ausbildungsförderung nach dem BAföG sollte möglichst früh beantragt werden - am besten gleich nach der Zulassung zum Studium. Bitte legen Sie eine Kopie der Zulassung bei. Die Immatrikulationsbescheinigung kann nachgereicht werden. Wichtig: Für den Beginn des BAföG-Zahlungsanspruchs ist der Monat ausschlaggebend, in dem der Antrag gestellt wurde. Rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich. Zur Fristwahrung reicht auch ein formloses Schreiben (pdf, 325 kB) aus. Natürlich wird BAföG frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem die Ausbildung beginnt.
Über den Antrag wird in der Regel für ein Jahr entschieden. Im Kalender anstreichen: Folgeanträge müssen spätestens zwei bis drei Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums, der sich aus dem Bescheid ergibt, vollständig beim Studentenwerk vorliegen, damit eine ununterbrochene Zahlung gewährleistet ist!
Der Förderungsantrag kann nur schriftlich gestellt werden. Dafür sind die Formulare vorgesehen, die beim Studentenwerk Osnabrück in der Abteilung Studienfinanzierung (Neuer Graben 27) ausliegen. Auch die entsprechenden Merkblätter können dort jederzeit ohne Komplikationen abgeholt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Vordrucke herunterzuladen. Bitte beachten: Beim Ausfüllen der Formulare sollte sorgfältig vorgegangen werden. Die Angaben zum Vermögen werden in einem Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen überprüft.
Wer hat einen Anspruch?
Grundsätzlich haben alle deutschen Studierenden, die ihr Erststudium vor dem 30. Lebensjahr oder das Masterstudium vor dem 35. Lebensjahr beginnen, einen Anspruch auf Förderung nach dem BAföG. Unter bestimmten Voraussetzungen können Studierende über 30 Jahre bzw. 35 Jahre und ausländische Studierende ebenfalls Ausbildungsförderung erhalten. Die Förderung eines Zweitstudiums ist möglich, sofern gewisse Umstände gegeben sind.
Ein Anrecht auf BAföG besteht, wenn Studierende und ihre Eltern oder ihre Ehepartnerin/ihr Ehepartner/ihr Partner in eingetragener Lebenspartnerschaft nicht allein in der Lage sind, die Kosten des Lebensunterhalts und der Ausbildung zu tragen. Wie hoch die monatliche BAföG-Überweisung ausfällt, hängt vom Einkommen/Vermögen der/des Studierenden und vom Einkommen der Eltern/Ehepartner/Partner in eingetragener Lebenspartnerschaft ab. Feste Einkommensgrenzen gibt es nicht.
Wir informieren Sie gern über alle Einzelheiten.















