Eine zusätzliche Option: das BAföG-Bankdarlehen

Die Ausbildungsförderung wird in bestimmten Fällen als verzinsliches Darlehen gewährt:

1. Zweiter Fachrichtungswechsel
Bei einem zweiten Fachrichtungswechsel werden die Semester, die für das aufgegebene Studienfach verbraucht wurden, vor Ablauf der neuen Förderungshöchstdauer nur durch verzinsliches Darlehen gefördert.

2. Zweitstudium

Für ein nur in Ausnahmefällen förderbares Zweitstudium gibt es ausschließlich ein verzinsliches Darlehen.

3. Studienabschlussdarlehen

Können keine besonderen Gründe für eine Verzögerung des Studiums vorgebracht werden, erfolgt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Weiterförderung nach Ablauf der Förderungshöchstdauer schließlich als verzinsliches Darlehen (Hilfe zum Studienabschluss).

Kommen Sie bitte in unsere Sprechstunde (Kontakt, siehe auch rechte Spalte) – Wir beraten Sie gern!

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