Rückzahlung leicht gemacht

Zuständig für die Rückzahlung des Darlehens ist das Bundesverwaltungsamt in Köln. Die Rückzahlung des Darlehensanteils beginnt fünf Jahre nach Ende der festgesetzten Förderungshöchstdauer und dauert längstens zwanzig Jahre. Etwa ein halbes Jahr vor Beginn der Rückzahlungspflicht werden die Höhe der Darlehenssumme sowie der Rückzahlungsbeginn vom Bundesverwaltungsamt mitgeteilt.

Wurde das Studium nach dem März 2001 aufgenommen, beträgt der zurückzuzahlende Darlehensanteil maximal 10.000 €. Die Höhe der monatlich zurückzuzahlenden Raten liegt zurzeit in der Regel bei 105 €.

Wer infolge einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Erziehung eines Kindes bis zum 10. Lebensjahr länger studiert, erhält die Ausbildungsförderung, die für eine angemessene Zeit über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet wird, ausschließlich als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Auf Antrag, der innerhalb eines Monats nach dem Erhalt des Rückzahlungsbescheides zu stellen ist, gibt es unterschiedliche Darlehenserlasse ( Bundesverwaltungsamt), zum Beispiel für ein besonders schnelles, erfolgreiches Studium oder bei vorzeitiger Rückzahlung.

Die Rückzahlung ist einkommensabhängig, das heißt Geringverdiener können von der Rückzahlung freigestellt werden.

Nach oben

zurück zu BAföG - Übersicht