Wie viel kommt aufs Konto?
Der Förderungshöchstsatz für Studierende errechnet sich wie folgt:
| ab Oktober 2010 | bei den Eltern | eigene Wohnung |
|---|---|---|
| Grundbedarf | 422 € | 597€ |
| + eigene Krankenversicherung, max. | 62€ | 62€ |
| + eigene Pflegeversicherung | 11€ | 11€ |
| Höchstsatz | 495€ | 670€ |
Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich noch ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt werden. Der Zuschlag beträgt monatlich 113 € für das erste und 85 € für jedes weitere Kind.
Wie hoch die monatliche Förderung ist, hängt vom Einkommen/Vermögen der/des Studierenden und vom Einkommen der Eltern/Ehepartner/Partner in eingetragener Lebensgemeinschaft ab. Feste Einkommensgrenzen gibt es nicht.
Das Kindergeld wird nicht als Einkommen der Eltern angerechnet.
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch elternunabhängige Förderung ( BAföG-FAQ).















