Wie viel kommt aufs Konto?

Der Förderungshöchstsatz für Studierende errechnet sich wie folgt:

ab Oktober 2010 bei den Eltern eigene Wohnung
Grundbedarf 422 € 597€
+ eigene Krankenversicherung, max. 62€ 62€
+ eigene Pflegeversicherung 11€ 11€
Höchstsatz 495€ 670€

Unter bestimmten Voraussetzungen kann zusätzlich noch ein Kinderbetreuungszuschlag gewährt werden. Der Zuschlag beträgt monatlich 113 € für das erste und 85 € für jedes weitere Kind.

Wie hoch die monatliche Förderung ist, hängt  vom Einkommen/Vermögen der/des Studierenden und vom Einkommen der Eltern/Ehepartner/Partner in eingetragener Lebensgemeinschaft ab. Feste Einkommensgrenzen gibt es nicht.

Das Kindergeld wird nicht als Einkommen der Eltern angerechnet.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es auch elternunabhängige Förderung ( BAföG-FAQ).

Illustration BAföG "Hurra!"

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