Bildungskredit
Wer ist berechtigt?
- Deutsche und bestimmte EU-Bürger
- ausländische Studierende mit besonderer Rechtsstellung bzw. wenn ein Elternteil oder der Ehegatte Deutscher ist
- ausländische Studierende, die selbst oder deren Eltern vor Beginn der Ausbildung in Deutschland erwerbstätig gewesen sind
- Förderung nach bestandener Zwischenprüfung bzw. für ein Master- oder Aufbaustudium
- Förderung bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres
- Bachelor-Studierenden steht der Bildungskredit bereits nach Abschluss des ersten Studienjahres offen, sofern keine Vorprüfung vorgesehen ist
Leistungen
- einkommens- und vermögensunabhängig
- bis zu 24 Raten zu je 100 €, 200 € oder 300 €
- Einmalzahlung von bis zu 3.600 € möglich (für besondere Ausbildungszwecke). Die Gesamtkreditsumme bleibt auf maximal 7.200 € pro Ausbildungsabschnitt begrenzt.
- eine Förderung erfolgt längstens bis zum Ende des 12. Semesters (Ausnahme Studium der Medizin)
Zinssatz und Rückzahlung
- jeweils zum 1. April und 1. Oktober variable Verzinsung mit einer Anpassung an die Kapitalmarktentwicklung
- Rückzahlung beginnt vier Jahre nach dem Tag, an dem die Auszahlung der ersten Kreditrate fällig wurde.
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