Bildungskredit

Wer ist berechtigt?

  • Deutsche und bestimmte EU-Bürger
  • ausländische Studierende mit besonderer Rechtsstellung bzw. wenn ein Elternteil oder der Ehegatte Deutscher ist
  • ausländische Studierende, die selbst oder deren Eltern vor Beginn der Ausbildung in Deutschland erwerbstätig gewesen sind
  • Förderung nach bestandener Zwischenprüfung bzw. für ein Master- oder Aufbaustudium
  • Förderung bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres
  • Bachelor-Studierenden steht der Bildungskredit bereits nach Abschluss des ersten Studienjahres offen, sofern keine Vorprüfung vorgesehen ist

Leistungen

  • einkommens- und vermögensunabhängig
  • bis zu 24 Raten zu je 100 €, 200 € oder 300 €
  • Einmalzahlung von bis zu 3.600 € möglich (für besondere Ausbildungszwecke). Die Gesamtkreditsumme bleibt auf maximal 7.200 € pro Ausbildungsabschnitt begrenzt.
  • eine Förderung erfolgt längstens bis zum Ende des 12. Semesters (Ausnahme Studium der Medizin)

Zinssatz und Rückzahlung

  • jeweils zum 1. April und 1. Oktober variable Verzinsung mit einer Anpassung an die Kapitalmarktentwicklung
  • Rückzahlung beginnt vier Jahre nach dem Tag, an dem die Auszahlung der ersten Kreditrate fällig wurde.


FAQ zum Bildungskredit

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