KfW - Studienkredit

Wer ist berechtigt?

  • Deutsche, EU-Bürger mit dreijährigem Aufenthalt in Deutschland sowie deren Familienangehörige
  • Studierende im Erststudium bzw. konsekutiven Masterstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule
  • Studierende im Alter von bis zu 31 Jahren (bei Studienbeginn)


Leistungen

  • einkommens- und vermögensunabhängig
  • Förderungsbeträge zwischen 100 und 650 € monatlich
  • Förderung bis zum 10. Semester, in Ausnahmefällen 14. Semester


Zinssatz und Rückzahlung

  • variable Verzinsung mit einer Anpassung an die Kapitalmarktentwicklung jeweils zum 1. April und 1. Oktober
  • Rückzahlung innerhalb von 10 Jahren (längstens 25 Jahre)


FAQ zum KfW-Studienkredit

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