KfW - Studienkredit
Wer ist berechtigt?
- Deutsche, EU-Bürger mit dreijährigem Aufenthalt in Deutschland sowie deren Familienangehörige
- Studierende im Erststudium bzw. konsekutiven Masterstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule
- Studierende im Alter von bis zu 31 Jahren (bei Studienbeginn)
Leistungen
- einkommens- und vermögensunabhängig
- Förderungsbeträge zwischen 100 und 650 € monatlich
- Förderung bis zum 10. Semester, in Ausnahmefällen 14. Semester
Zinssatz und Rückzahlung
- variable Verzinsung mit einer Anpassung an die Kapitalmarktentwicklung jeweils zum 1. April und 1. Oktober
- Rückzahlung innerhalb von 10 Jahren (längstens 25 Jahre)
zurück zu Sonstige Finanzierung - Übersicht














