Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen
Wer ist berechtigt?
- Deutsche, EWR- und EU-Bürger sowie deren Familienangehörige
- heimatlose Ausländer sowie Ausländer und Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben
- Studierende im Erststudium bzw. konsekutiven Masterstudium, Ausnahmen für Zweitstudium
- Aufnahme des Erststudiums regelmäßig vor Vollendung des 35. Lebensjahres
Leistungen
- einkommens- und vermögensunabhängig
- Darlehen in Höhe der Studienbeiträge (500 € pro Semester)
- für die Dauer der Regelstudienzeit plus vier Semester
Zinssatz und Rückzahlung
- variable Verzinsung mit einer Anpassung an die Kapitalmarktentwickung jeweils zum 1. April und 1. Oktober
- Rückzahlungsbeginn zwei Jahre nach Studienende, wenn ein Einkommen in Anlehnung an die im BAföG definierte Einkommensgrenze zuzüglich 100 Euro vorhanden, d. h. die Grundsicherung gewährleistet ist
- Darlehensbegrenzung auf 15.000 € (Studienbeitragsdarlehen plus BAföG-Darlehen)
- Rückzahlung innerhalb von 10 Jahren (längstens 20 Jahre)
Informationen zum Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen
zurück zu Sonstige Finanzierung - Übersicht














