Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen

Wer ist berechtigt?

  • Deutsche, EWR- und EU-Bürger sowie deren Familienangehörige
  • heimatlose Ausländer sowie Ausländer und Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben
  • Studierende im Erststudium bzw. konsekutiven Masterstudium, Ausnahmen für Zweitstudium
  • Aufnahme des Erststudiums regelmäßig vor Vollendung des 35. Lebensjahres

Leistungen

  • einkommens- und vermögensunabhängig
  • Darlehen in Höhe der Studienbeiträge (500 € pro Semester)
  • für die Dauer der Regelstudienzeit plus vier Semester

Zinssatz und Rückzahlung

  • variable Verzinsung mit einer Anpassung an die Kapitalmarktentwickung jeweils zum 1. April und 1. Oktober
  • Rückzahlungsbeginn zwei Jahre nach Studienende, wenn ein Einkommen in Anlehnung an die im BAföG definierte Einkommensgrenze zuzüglich 100 Euro vorhanden, d. h. die Grundsicherung gewährleistet ist
  • Darlehensbegrenzung auf 15.000 € (Studienbeitragsdarlehen plus BAföG-Darlehen)
  • Rückzahlung innerhalb von 10 Jahren (längstens 20 Jahre)


Informationen zum Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen

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