Informationen zum Hinweisgeberschutz

Das Studierendenwerk Osnabrück befolgt den Grundsatz, mit Studierenden, Geschäftspartner:innen und Beschäftigten vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Korruption, Betrug oder andere Rechtsverstöße haben dabei nichts zu suchen. Sollten Sie in Ihrer täglichen Arbeit erfahren, dass gegen diese Grundsätze verstoßen wird, melden Sie uns das bitte.

Unser Ziel ist es, Gesetze und Vorschriften zu beachten. Falls Fehler vorkommen, wollen wir diese aufdecken und abstellen.

Das Studierendenwerk Osnabrück beachtet die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes und den EU-weiten Standard zum Schutz von hinweisgebenden Personen („Whistleblowern“) entsprechend der EU-Hinweisgeberrichtlinie (EU-2019/1937).

Um diese Anforderungen umzusetzen, haben wir ein Hinweisgebersystem eingerichtet mit der Möglichkeit, Rechtsverstöße vertraulich zu melden. Ansprechpartner:in für Meldungen ist die:der Hinweisgeberschutz-Beauftragte.

Oder Sie kontaktieren unter Anwendung des Hinweisgeberschutzgesetzes die offizielle externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz.

Hinweisgebersystem des Studierendenwerks Osnabrück

Beim internen Hinweisgebersystem des Studierendenwerks Osnabrück stehen Ihnen verschiedene interne Meldewege zur Verfügung:

Über diese vertraulichen Meldewege können unsere Beschäftigten, sowie auch alle anderen Personen, die mit dem Studierendenwerk Osnabrück Kontakt haben, Rechtsverstöße melden. Meldungen können dort mit Angabe Ihrer Kontaktdaten abgegeben werden, aber auch anonym. Alle Meldungen werden vertraulich entgegengenommen. Unser:e Hinweisgeberschutz-Beauftragte:r gewährleistet, dass die Beschäftigten oder Führungskräfte des Studentenwerks Ihren Namen nicht erfahren, es sei denn, dass Sie ausdrücklich vorher eingewilligt haben. Unser:e Hinweisgeberschutz-Beauftragte:r sendet Ihnen innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung, und teilt Ihnen innerhalb von spätestens 3 Monaten mit, was die Ermittlungen zu Ihrer Meldung ergeben haben (sofern keine anonymisierte Meldung vorliegt).

Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nur für die Meldung von Rechtsverstößen genutzt werden kann. Für allgemeine Hinweise, Beschwerdemitteilungen oder Anregungen kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular der Website.