Wohnen-FAQ

Unsere Wohnanlagen

Was kostet das Zimmer, das Apartment oder die Wohnung?

Den Mietpreis für das jeweilige Objekt finden Sie in der Wohnungsübersicht.

Ist ein Internetanschluss vorhanden?

Ja. Es steht entweder ein Anschluss im Zimmer zur Nutzung bereit und die Kosten sind bereits in der Miete enthalten. Oder Sie nutzen gemeinsam mit Ihren Mitbewohnern einen privaten Anschluss.

Wo erfahre ich mehr über die Wohnanlagen?

In der Wohnungsübersicht oder telefonisch unter +49 541 33107-30.

Bewerbung

Wo kann ich mich bewerben?

Eine Bewerbung ist nur online möglich. Sollten Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung oder die Zulassung zum Studium schon erhalten haben, laden Sie diese bitte mit hoch. Nach Eingang der Gebühr kommen Sie automatisch auf eine Warteliste für die ausgewählten Wohnanlagen.

Wann kann ich mich bewerben?

Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Bewerben Sie sich darum so früh wie möglich. Am besten, sobald klar ist, dass Sie in Osnabrück, Vechta oder Lingen studieren werden! Denn die Kapazitäten sind begrenzt.

Wie lange ist die Wartezeit?

Diese Frage können wir nicht beantworten. Die Nachfrage variiert je nach Wohnanlage stark. Aber sobald der gewünschte Raum zur Verfügung steht, bieten wir Ihnen einen Mietvertrag an.

Tipps:

  • Bewerben Sie sich nicht nur für ein Haus. Nennen Sie uns zwei weitere Alternativen.
  • Die Nachfrage ist zu Beginn des Wintersemesters am größten.
  • Je größer die Wohnanlage, desto größer die Chance, zum Zuge zu kommen.

Kann ich meine Bewerbung nachträglich ändern?

Ja. Der gewünschte Einzugstermin kann vorgezogen oder nach hinten verschoben werden. Und Sie können sich für eine andere Wohnanlage entscheiden.

Wie lange bleibe ich auf der Warteliste?

Einen Monat ab dem von Ihnen gewünschten Einzugstermin bleibt der Platz auf der Warteliste erhalten. Sind Sie dann noch immer an dem Angebot interessiert, denken Sie bitte daran, sich alle vier Wochen telefonisch oder per E-Mail einmal zu melden. Ansonsten gehen wir davon aus, dass die Bewerbung hinfällig geworden ist.

Warum soll ich mich für drei Wohnanlagen entscheiden?

Das verkürzt die Wartezeit. Sollte das bevorzugte Objekt nicht zur Verfügung stehen, dann werden automatisch Ihre Alternativen geprüft.

Sie können in einer Bewerbung drei Wünsche äußern. Am besten in der Reihenfolge Ihrer Wahl.

Es gilt: Je größer die Wohnanlage und je mehr Wünsche Sie angeben, desto größer die Chance, eine Unterkunft zu bekommen.

Ich suche ein Zimmer zum Wintersemester. Wann soll ich mich bewerben?

Jederzeit, sobald für Sie fest steht, dass Sie ein Studium in Osnabrück, Vechta oder Lingen anstreben. Bewerben Sie sich, wenn möglich, bereits zum 1. August. Das erhöht Ihre Chancen auf ein Zimmer. Denn zum 1. September und zum 1. Oktober, zu Beginn des Wintersemesters, ist die Anfrage am größten.

Mietvertrag

Wann kann ich einziehen?

Sobald wir den von Ihnen unterschriebenen Mietvertrag erhalten haben, schicken wir ein gegengezeichnetes Exemplar per E-Mail mit allen wichtigen Informationen zum Einzug an Sie zurück.

Ich gehe für ein Semester ins Ausland. Kann mein Zimmer für diesen Zeitraum anderweitig vermietet werden?

Ja. Kündigen Sie Ihren Mietvertrag und nennen Sie uns einen studentischen Zwischenmieter. Mit dieser Person schließen wir einen befristeten Mietvertrag ab. Nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie einen Anschlussmietvertrag.

Wie kündige ich meinen Mietvertrag?

Die Kündigung muss in jedem Fall schriftlich mit Ihrer Unterschrift beim Studierendenwerk eingehen. Dazu haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie nutzen unser Kündigungsformular und senden uns dieses per Post oder E-Mail.
  • Sie senden uns ein kurzes, formloses Kündigungsschreiben per Post oder E-Mail.

Eine fristgerechte Kündigung ist zum 28.02. oder 31.08. eines Jahres möglich und muss uns spätestens 3 Monate vorher vorliegen. Siehe auch §III, Abs. 5 der "Allgemeinen Mietbedingungen" .

  • Auch eine nicht fristgerechte Kündigung, jeweils zum Monatsende, ist möglich:
    • Mit einer minimalen Kündigungsfrist von 3 Wochen
    • In diesem Fall erheben wir eine Verwaltungsgebühr von 50,00 €
    • Sie tragen das Risiko, weiterhin Miete zahlen zu müssen, falls sich kein Nachmieter findet (max. bis zum nächsten fristgerechten Kündigungstermin).

Sonstiges

Wie finde ich private Unterkünfte?

Das Studierendenwerk informiert auch über private Unterkünfte und nennt Ihnen Anlaufstellen für die Zimmersuche. Weitere Informationen auf der Seite Private Unterkünfte.

Wo kann ich übergangsweise unterkommen?

Schlafplätze, wo man sich kurzzeitig einmieten kann:

Penthouse Backpackers
Adresse:Möserstraße 19
49074 Osnabrück
Telefon:+49 541 6009606
Web:www.penthousebp.com 
Jugendgästehaus
Adresse:Iburger Straße 183A
49084 Osnabrück
Telefon:+49 541 54284
E-Mail:osnabrueck@jugendherberge.de
Web:www.jugendherberge.de 

Hinweis: Wir empfehlen Ihnen, sich vorher bei der Jugendherberge telefonisch anzumelden. Ein Jugendherbergsausweis ist erforderlich. Dieser Ausweis ist in sechzig Ländern gültig und kostet für Personen unter 27 Jahren 7 Euro, für Personen über 27 Jahren 22,50 Euro.

Ibis budget Osnabrück City
Adresse:Möserstraße 51
49074 Osnabrück
Telefon:+49 541 120988-20
Fax:+49 541 120988-25
Web:www.ibis.com 

Kann ich in Osnabrück, Lingen oder Vechta Begrüßungsgeld bekommen?

In Osnabrück gibt es kein Begrüßungsgeld.

In Vechta bekommen Studierende 100 Euro, wenn Sie an der Universität eingeschrieben und in Vechta gemeldet sind. Zuständig ist das Familienbüro Vechta.

In Lingen bekommen Sie sogar 150 Euro. Mehr Informationen dazu bei der Stadt Lingen.

Noch Fragen?

Ist Ihre Frage unbeantwortet geblieben? Wir helfen Ihnen gerne persönlich: