Studieren mit Handicap
Studieren mit einer körperlichen oder psychischen Behinderung oder einer chronischen Erkrankung ist alles andere als einfach. Die einen brauchen barrierefreie Wohnungen und Wege zur Hochschule, die anderen mehr Zeit und damit auch mehr Geld, um ein Studium zu absolvieren. Beeinträchtigungen sind oft nicht sichtbar, können sich aber stark auf das Studium auswirken. Welche Hilfen es für Studierende mit Beeinträchtigung gibt, das erfahren Sie auf dieser Seite. Die Angebote der Sozialberatung und der psychologischen Beratung finden Sie unter:
Studienfinanzierung
Für die finanzielle Unterstützung von Studierenden mit Behinderung sind je nach Krankheit verschiedene Kostenträger zuständig. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten.
- Lebensunterhalt und Ausbildung
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und wie man sie finanziert
Diese Kosten fallen für alle Studierenden gleichermaßen an und werden überwiegend durch Eltern, Leistungen nach dem BAföG, Stipendien oder Studienkredite abgedeckt.
Hinweis: Das BAföG berücksichtigt die besondere Situation behinderter Studierender. So kann beispielsweise ein Härtefreibetrag oder eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer geltend gemacht werden. Dies ist dann möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass sich das Studium aufgrund der Behinderung verzögert hat.
Wenden Sie sich hierfür an unsere Finanzierungsabteilung.
- Behinderungsbedingter Mehrbedarf
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und wie man ihn finanziert
Die Finanzierung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs wird im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB II und SGB XII gefördert. Aus diesem Topf können Honorare für Studienhelfer, Vorlesekräfte und Gebärdendolmetscher, Kosten für technische Hilfsmittel und aufwendige Ernährung finanziert werden.
Nachteilsausgleich im Studium
Der Grundsatz ist: Behinderte und chronisch kranke Studierende müssen die gleichen Prüfungsleistungen nachweisen wie Studierende ohne Beeinträchtigungen. Doch das ist oft ohne zusätzliche Hilfe nicht möglich. Dehalb gibt es den sogenannten Nachteilsausgleich. Mit dieser Hilfe können die Rahmenbedingungen so angepasst werden, dass die Betroffenen trotz Behinderung oder chronischer Erkrankung die geforderte Prüfungsleistung erbringen können. Beispiele für Nachteilsausgleich:
- Schreibzeitverlängerung bei Klausuren
- Verlängerung der Bearbeitungsfristen von Haus- und Abschlussarbeiten
- Änderung der Prüfungsform
- Nutzung technischer Hilfsmittel, z. B. eines Computers als Schreibhilfe
- Prüfungsassistenz, z. B. Schreibkraft
Zuständig für die Antragstellung sind die jeweiligen Prüfungsämter. Wir empfehlen, möglichst frühzeitig Kontakt aufzunehmen, um den individuellen Nachteilsausgleich zu regeln.
Barrierefreies Wohnen
Das Studentenwerk Osnabrück hält einige barrierefreie Wohnungen für Sie bereit. Mehr Informationen finden Sie unter
Service der Mensen und Cafeterien
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mensen und Cafeterien ist es selbstverständlich, Studierenden mit Handicap den Besuch der gastronomischen Einrichtungen zu ermöglichen und auch chronisch Kranken gutes und verträgliches Essen zu bieten.
Deshalb haben Mensen und Cafeterien barrierefreie Zugänge. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Dank der freien Komponentenwahl können Sie Ihr Menü individuell zusammenstellen. Die Zusatzstoffe in den Lebensmitteln bzw. Speisen werden entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen deklariert.
Wenn Sie weitere Auskünfte über die Zutaten in den Mahlzeiten oder Hilfe beim Transport des Tabletts brauchen, das Team an der Essensausgabe hilft Ihnen gerne.
Handbuch "Studium und Behinderung"
Das "Deutsche Studentenwerk" (DSW) hat ein umfangreiches Handbuch zum Thema "Studium und Behinderung" veröffentlicht.
Beauftragte für behinderte Studierende an den Hochschulen
N. N.
Hochschule Osnabrück