Studienkredite

Lass dich in jedem Fall beraten!

Studienkredite können in bestimmten Studienphasen oder bei besonderem Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts sinnvoll sein.

Der Haken: Studienkredite müssen, einschließlich Zinsen, zurückgezahlt werden. Nicht selten bleiben Studierende auf einem Berg von Schulden sitzen.

In jedem Fall solltest du dich, bevor du einen Studienkredit aufnimmst, beraten lassen, um die für dich beste Lösung zu finden und eine langfristige Verschuldung zu verhindern. Das Studierendenwerk unterstützt dich dabei.

Übersicht der Studienkredite

Springe direkt zu dem Angebot, dass dich interessiert:

Bildungskredit

Bildungskredite gibt es für

  • Deutsche Staatsangehörige, EU-Bürger; ausländische Studierende mit besonderer Rechtsstellung. Zum Beispiel: Studierende mit einem deutschen Elternteil oder Ehepartner oder wenn sie selbst oder ein Elternteil bereits in Deutschland erwerbstätig gewesen sind.
  • Für das Bachelor-Studium nach bestandener Vorprüfung oder nach Abschluss des ersten Studienjahres, wenn keine Vorprüfung verlangt wird.
  • Fürs Master- und Aufbaustudium
  • Bis Vollendung des 36. Lebensjahres

Leistung:

  • Maximal bis Ende des 12. Semesters zuzüglich Examensphase
  • Bis zu 24 Raten zu je 100, 200 oder 300 € monatlich
  • Einmalzahlung von bis zu 3.600 € für besondere Ausbildungszwecke. Die Gesamtkreditsumme ist auf maximal 7.200 € pro Ausbildungsabschnitt begrenzt ist

Aktuelle Konditionen und Informationen: bildungskredit.de.

Zinsloses Darlehen für Notfälle

Das Studierendenwerk Osnabrück vergibt zinslose Darlehen für Studierende in einer akuten finanziellen Notlage.

Antragsberechtigt: Alle Studierende, für die das Studierendenwerk Osnabrück zuständig ist (Universität Osnabrück, Hochschule Osnabrück, Universität Vechta)

Leistung: Zinsfreies Darlehen von bis zu 1.000 €. Es wird eine 2-prozentige Bearbeitungsgebühr fällig.

Rückzahlung: Die vollständige Rückzahlung des Darlehens beginnt spätestens sechs Monate nach Auszahlung und erfolgt entweder einmalig oder in maximal sechs Monatsraten.

Bürgschaftserklärung: Voraussetzung für die Bewilligung ist eine Bürgschaftserklärung eines von dir benannten Bürgen. Der Bürge muss in Deutschland leben und arbeiten sowie ein ausreichendes regelmäßiges Nettoeinkommen nachweisen (Höhe auf Anfrage).

Beratung und Vermittlung: 
Sekretariat der Abteilung Studienfinanzierung
0541/969-6310
osnabrueck@bafoeg-niedersachsen.de

Informationen zum Datenschutz - Darlehen des Studierendenwerks