Das Land Niedersachsen hat im Februar 2022 geregelt, die vergangenen vier Semester (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022) nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen.
Damit erhöht sich auch die Förderungshöchstdauer um bis zu vier weitere Semester, sofern die Studierenden im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021, Sommersemester 2021 und/oder Wintersemester 2021/2022 studiert haben und nicht beurlaubt waren und ihre reguläre Regelstudienzeit zum Ende des Wintersemester 2019/2020 noch nicht beendet war.