Studierende, die noch keinen BAföG-Antrag gestellt haben, sollten jetzt einen Antrag stellen, da BAföG frühestens ab Antragsstellung gezahlt wird.
Der Bund hatte 2019 die 26. BAföG-Novelle beschlossen. Die BAföG-Sätze wurden zum Herbst 2019 um 5 Prozent erhöht und die Elternfreibeträge um 7 Prozent.
Zum Wintersemester 20/21 werden die BAföG-Sätze erneut um weitere 2 Prozent angehoben. Die Elternfreibeträge erhöhen sich um weitere 3 Prozent.
Bitte beachten Sie: Der BAföG-Höchstförderbetrag liegt nun bei 941 Euro
Zudem wird der Vermögensfreibetrag für Auszubildende von 7500 Euro auf 8200 Euro erhöht.