Am 30. November 2022 wurde vom Landtag der Nachtragshaushalt 2022/2023 zur Bewältigung der Folgen des Ukrainekrieges und der Energiekrise beschlossen. Darin
enthalten sind 30 Mio. € für die fünf Niedersächsischen Studentenwerke, die hauptsächlich dafür eingesetzt werden sollen, die finanzielle Belastung für Studierende abzufedern.
Die grassierende Inflation trifft die Studierenden, aber auch die Studierendenwerke, hart. Die Preissteigerungen gerade bei Energie und Lebensmitteln stellen nach vier sehr herausfordernden Pandemie-Semestern neue, erhebliche Belastungen dar.
Da die Studentenwerke gemeinnützig arbeiten und nur begrenzte Mittel zur Verfügung haben, waren sie gezwungen, die gestiegenen Energiepreise auf die Studierenden umzulegen. Je nach Laufzeit der Energieverträge mussten einzelne Studierendenwerke bereits in 2022 ihre Betriebskostenpauschalen in den Wohnheimen deutlich erhöhen. Dies führte zu erheblichen Belastungen der Studierenden und steht im Widerspruch zum gesetzlichen Auftrag, Studierende sozial und wirtschaftlich zu fördern.
Mit den zusätzlichen Hilfen aus dem Nachtragshaushalt wird diese Entwicklung nun gestoppt. Professor Dr. Jörg Magull (Geschäftsführer Studentenwerk Göttingen) bedankt sich als Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Studentenwerke (ARGE) ausdrücklich für diesen Vertrauensbeweis. Er versichert: „Die Unterstützungsmaßnahmen werden bei den Studierenden in Niedersachsen schnell und zielgenau ankommen, schon ab Januar.“
Die ARGE wird das folgende Maßnahmenpaket umsetzen:
• Ab Januar 2023 wird es niedersachsenweit in allen Mensen der Studierendenwerke ein „Niedersachsen-Menü“ für einen festen Preis von 2,50 Euro geben. Damit bleibt ein warmes Mittagessen für alle Studierenden bezahlbar.
• Die Betriebskostenpauschalen in den Wohnheimen der Studierendenwerke werden in 2023 nicht erhöht. Damit bleibt das Wohnen im Wohnheim bezahlbar.
• In den Mensen der Studierendenwerke wird es in 2023 für die Studierenden keine Preiserhöhungen aufgrund der gestiegenen Energiekosten geben.
• Alle Mensastandorte bleiben erhalten. Es wird trotz der gestiegenen Energiekosten keine Schließungen geben. Die Versorgung der Studierenden ist also gesichert.
• Je nach Bedarf werden in den einzelnen Studierendenwerken Notfonds für Studierende eingerichtet bzw. aufgestockt, um auch diejenigen unterstützen zu können, die sonst durch das Raster fallen.
• Je nach Bedarf und Möglichkeiten wird das Angebot der Psychosozialen Beratung der Studierendenwerke erweitert, damit in dieser besonderen Situation, in der eine Krise auf die nächste folgt, die Studierenden unterstützt werden können.
Bei der Verteilung der Mittel, die die unterschiedlichen Größen der Studentenwerke und die unterschiedlichen Situationen an den einzelnen Standorten berücksichtigt, will das Ministerium dem Vorschlag der ARGE folgen, so dass rund 4,8 Mio. € an das Studentenwerk Göttingen fließen werden, rd. 5,3 Mio. € an das Studentenwerk Hannover, rd. 5,1 Mio. € an das Studentenwerk Oldenburg, rd. 3,8 Mio. € an das Studentenwerk Osnabrück und rd. 11 Mio. € an das Studentenwerk OstNiedersachsen.
Jedes Studierendenwerk entscheidet selbst über die Gewichtung der einzelnen Maßnahmen.