20.11.20

Zuschüsse für Studierende, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, können wieder beantragt werden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) vergibt von November 2020 bis März 2021 erneut Zuschüsse. Antragsstellung erfolgt ausschließlich online.
Symbolbild: Zuschuss für Studierende in Notlagen.

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Die seit Mitte Juni bestehende Überbrückungshilfe für pandemiebedingt in Not geratene Studierende kann ab dem 20. November erneut beantragt werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängert die Überbrückungshilfe. Es können sowohl Erst- als auch Folgeanträge gestellt werden.

Bitte beachten Sie bei der Antragsstellung: 

  • Die Überbrückungshilfe kann ausschließlich online beantragt werden. Die Antragsstellung sowie die Übermittelung der Unterlagen erfolgt über das Antragsportal www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
  • Bitte achten Sie auf die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.
  • Sie werden per E-Mail über jede Statusveränderungen informiert (bitte Spam-Ordner prüfen).

Da mit einem erhöhten Antragsvolumen zu rechnen ist, kann die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis.

Links und Kontakt

Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
FAQ-Antragsstellung technisch
FAQ-Antragsstellung Dokumente
Pressemeldung BMBF und DSW

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe: Telefon: 0800 26 23 003
Servicezeiten der Hotline: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe - BMBF Bridging Aid Hotline:

0800 26 23 003

ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de