Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängert die Überbrückungshilfe. Es können sowohl Erst- als auch Folgeanträge gestellt werden.
Laut einer Pressemitteilung des BMBF sind die Folgen der Corona-Pandemie auch im studentischen Alltag deutlich zu spüren. Besonders trifft es Studierende, die auf Einkünfte aus Nebenjobs angewiesen sind. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und das Deutsche Studentenwerk (DSW) haben daher vereinbart, die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen auch im gesamten Sommersemester 2021 anzubieten (Bitte beachten Sie die angepassten Richtlinien!).
Anträge auf einen Zuschuss bis zu 500 Euro im Monat sind möglich.
Bitte beachten Sie bei der Online-Antragsstellung:
- Die Überbrückungshilfe kann ausschließlich online beantragt werden. Die Antragsstellung sowie die Übermittelung der Unterlagen erfolgt über das Antragsportal www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de.
- Bitte achten Sie auf die Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen.
- Sie werden per E-Mail über jede Statusveränderungen informiert (bitte Spam-Ordner prüfen).
Da mit einem erhöhten Antragsvolumen zu rechnen ist, kann die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Verständnis.
Links und Kontakt
Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Checkliste Überbrückungshilfe
FAQ-Antragsstellung technisch
FAQ-Antragsstellung DE
FAQ-Application EN
Pressemeldung BMBF und DSW
Pressemeldung DSW
BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe: Telefon: 0800 26 23 003
Servicezeiten der Hotline: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr