Antragsberechtigt sind alle Studierenden, für die das Studentenwerk Osnabrück zuständig ist. Es wird ein zinsfreies Darlehen von bis zu 1000 Euro gewährt.
Voraussetzung ist eine Bürgschaftserklärung eines vom Studierenden benannten Bürgen. Die Antragsteller verpflichten sich zur vollständigen Rückzahlung des Darlehens beginnend spätestens nach einem halben Jahr in maximal sechs Monatsraten. Die Rückzahlung kann einmalig oder innerhalb der genannten Zeit in Raten erfolgen.
Weitere Infos, sowie Beratung und Vermittlung durch das Sekretariat des Studentenwerks Osnabrück.