FAQ zu Corona
Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus
Das Studentenwerk Osnabrück nimmt seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Studierenden und Gästen sehr ernst und ist bestrebt, dieser Pflicht bestmöglich nachzukommen.
Im Folgenden informieren wir Sie zum Thema Coronavirus und beantworten mögliche Fragen.
- Wie kann ich mich versorgen und wann öffnen die Mensen und Cafeterien wieder?
Seit dem 04.05. bietet das Studentenwerk Osnabrück am Standort Mensa Schlossgarten den Bestellservice MENSA TO GO an.
Seit dem 11.05. gibt es das Angebot auch am Standort Mensa Westerberg.
Am 08.06. folgte Mensa Vechta mit dem Angebot MENSA TO GO. BerichtDie Mensen und Cafeterien an den Standorten Haste, Caprivi und Lingen bleiben vorerst geschlossen. Wir informieren über die Öffnungszeiten in unserem Newsticker.
- Kann meine Wohnanlage geschlossen werden?
Nein, Sie haben einen gültigen Mietvertrag, dem wir selbstverständlich weiter nachkommen. Wichtig ist jetzt, die persönlichen Kontakte zu reduzieren. Halten Sie Abstand zueinander und halten Sie sich so wenig wie möglich in den Gemeinschaftsküchen auf. Bitte vermeiden Sie unnötigen Handkontakt, waschen Sie sich oft und gründlich die Hände und vermeiden Sie es, Augen, Nase oder Mund mit den Händen zu berühren. Lüften Sie Ihre Wohnräume möglichst viermal am Tag für 10 Minuten.
- Könnte es zu einer Quarantäne in einem Wohnhaus kommen?
Grundsätzlich könnte das Gesundheitsamt eine Quarantäne für ein Wohnheim veranlassen, wenn es zu Infizierungen mit dem Coronavirus käme. Die Mieterinnen und Mieter werden dann umgehend informiert.
- Habe ich Nachteile durch Corona beim BAföG?
Nein. Alle Infos bekommen Sie auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft.
- Wie lange gibt es keine persönlichen Sprechzeiten?
Die persönlichen Sprechzeiten in der Wohnhausverwaltung, den Wohnhäusern, in der BAföG-Abteilung, der Psychologische Beratung und Sozialberatung (psb) fallen bis auf Weiteres aus. Wann Sie wieder aufgenommen werden, können wir aktuell noch nicht absehen. Auch hier gilt: wir informieren Sie sobald es Neuigkeiten gibt auf all unseren Kanälen.
Bitte nutzen Sie weiterhin die Kontaktmöglichkeiten über Telefon oder E-Mail. Kontakte
- Nutzung digitaler Kommunikationsmöglichkeiten
Natürlich ist und bleibt der persönliche Kontakt wichtig. Als Vorsorgemaßnahme empfehlen wir, dass Sie verstärkt digitale Kommunikationsmittel nutzen, um das Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko durch den persönlichen Kontakt zu minimieren.
Viele studentische Anliegen lassen sich in den Servicestellen des Studentenwerks unkompliziert per Telefon, per E-Mail oder online über die Webseite www.studentenwerk-osnabrueck.de erledigen. Sie müssen dazu nicht die klassische Sprechstunde aufsuchen.
Die Abgabe von Unterlagen kann über die Briefkästen der Einrichtungen erfolgen.
- Wie reagiert das Studentenwerk bei einem Verdachtsfall?
Das Studentenwerk Osnabrück verfügt über einen Notfall- und Krisenplan. Ein Krisenstab tauscht sich regelmäßig aus und tagt unmittelbar bei Bedarf. Durch eine enge Abstimmung mit den zuständigen Behörden - Stadt und Landkreis Osnabrück, Vechta und Lingen, den örtlichen Gesundheitsämtern und dem Betriebsarztzentrum (BAZ) in Osnabrück - sind wir in jeder Situation reaktionsfähig.
Wenn ein Verdachtsfall auftritt, besteht grundsätzlich Meldepflicht an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt wird in enger Zusammenarbeit mit dem Studentenwerk weitere Maßnahmen koordinieren, wie die Information von Kontaktpersonen. Sollte sich ein Verdachtsfall bestätigen, liegt die Entscheidung über weitere Maßnahmen beim Gesundheitsamt.
Des Weiteren stimmen wir uns mit den Hochschulpartnern ab. Sollten die Universitäten oder Hochschulen an einem der Standorte in Osnabrück, Vechta und/oder Lingen aufgrund von Verdachtsfällen Schließungen vornehmen, werden wir in Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsämtern die nötigen Maßnahmen ergreifen.
- Wie verhalte ich mich, wenn ich selbst erkrankt bin?
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Hausarzt. Beachten Sie dazu unsere weiterführenden Informationen und die Hinweise des Robert-Koch-Instituts.
Wir möchten Sie bitten, persönliche Termine zum Beispiel bei der psb oder der Studienfinanzierung abzusagen. Das können Sie auch kurzfristig und telefonisch machen. Die Ansteckungsgefahr gilt es in jedem Fall zu vermeiden.
- Welche Kontaktmöglichkeiten habe ich bei wichtigen Nachfragen?
Sie können mit uns weiterhin per Telefon oder E-Mail in Kontakt treten. Alle wichtigen Kontaktdaten finden Sie hier.
Allgemeine Hinweise zum Coronavirus
- Wann liegt der Fall einer möglichen Infizierung vor?
Eine mögliche Infizierung liegt vor, wenn:
- Sie und/oder Menschen in Ihrem unmittelbaren häuslichen Umfeld in einem Risikogebiet (vgl. Informationen des Robert-Koch-Instituts) und/oder auf Veranstaltungen waren, nach denen Erkrankungen festgestellt wurden (seit dem 19. Februar).
- Sie persönlichen Kontakt zu Menschen hatten, bei denen inzwischen das Coronavirus diagnostiziert wurde.
Eine Infizierung kann auch vorliegen, wenn Sie selbst keine Krankheitssymptome haben.
- Verhalten bei möglicher Infizierung
Falls Sie Symptome bei sich feststellen, melden Sie sich bitte umgehend telefonisch bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, um das weitere Vorgehen abzuklären. Wichtig dabei ist, dass Sie bereits am Telefon angeben, in welchem Land Sie sich aufgehalten haben und dass Sie möglicherweise infiziert sind. Sie tragen so dazu bei, Infektionsketten zu unterbrechen.
Bitte halten Sie sich an die ärztlich verordnete Quarantäne und vermeiden Sie den Besuch von Einrichtungen des Studentenwerkes Osnabrück. Zu den Einrichtungen zählen alle sechs Mensen und Cafeterien in Osnabrück, Vechta und Lingen. Die Verwaltungs- und Beratungsstellen, wie die psb und die Studienfinanzierung, sowie unsere CampusKita und die drei Kitas, die wir in Osnabrück und Vechta unterstützen (Die kleinen Strolche, Kindervilla und Spatzennest).
- Wann gelte ich als Kontaktperson einer/eines Erkrankten?
Das Robert-Koch-Institut hat Empfehlungen zur Definition sowie zum Umgang mit Kontaktpersonen zusammengestellt, an denen sich das Studentenwerk Osnabrück orientiert:
Im Wesentlichen gilt, dass Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt, zum Beispiel im Rahmen eines Gesprächs, als Kontaktpersonen gelten. Dazu gehören in jedem Fall Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt.