15.05.20

Überbrückungshilfen und Nothilfefond ja, aber noch keine Antragsstellung möglich

Antragsverfahren wird zur Zeit geklärt.

Am 30. April 2020 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung beschlossen, Überbrückungshilfen für Studierende bereitzustellen, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind. Deutsche und ausländische Studierende sollen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in der Startphase (bis 31. März 2021) den zinsbefreiten Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Höhe von bis zu 650 Euro monatlich erhalten können.

Überdies stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung den im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studenten- und Studierendenwerken 100 Millionen Euro für deren Notfonds zur Verfügung, als nicht rückzahlbaren Zuschuss für Studierende in besonders akuten Notlagen.

Das Deutsche Studentenwerk und das Bundesministerium klären aktuell das konkrete Verfahren und die Rahmenbedingungen für die Nothilfevergabe. Pressemeldung Deutsches Studentenwerk

Das Studentenwerk Osnabrück informiert in seinem Newsticker, sobald der Weg zur Antragsstellung geklärt ist. Newsticker

Bei weiteren Fragen zu finanziellen Möglichkeiten, wenden Sie sich bitte an unsere Sozialberatung. Info

Kristin Delfs
Sozialberaterin

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